Besonderheiten aufgrund der Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie schränkt die Nutzungsmöglichkeiten des "Forum Esslingen - Zentrum für Bürgerengagement" ein. Es gilt ein spezielles Hygienekonzept. Auf dieser Grundlage können die Räume weiter genutzt werden.
Dieses Hygiene- und Schutzkonzept kann (abhängig von der jeweiligen Landesverordnung) zu Einschränkungen in den Nutzungszahlen führen und besondere Verhaltensweisen notwendig machen. Die grundsätzlichen Verhaltensweisen sind in der Corona-Hausordnung zusammengefasst, die in Ergänzung zu der allgemeinen Hausordnung gilt.
Hygiene- und Schutz- Konzept
Bitte beachten: abhängig von der jeweils gültigen Corona-Verordnung des Landes kann es sein, dass einzelne Punkte des Hygienekonzepts aktuell nicht umgesetzt werden müssen. Das Schutzkonzept bleibt jedoch grundsätzlich gültig, es gelten die "Spielregeln", die von der Landesverordnung vorgegeben werden.
Voraussetzung für die Öffnung ist die Einhaltung des vorliegenden Konzepts und die Einhaltung der Hausordnung des FORUM ESSLINGEN – Zentrum für Bürgerengagement
Ziel des Konzepts:
Wiederaufnahme des Betriebs in Teilen unter Einhaltung der Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19.
Allgemeine Schutzmaßnahmen / Ausschluss von der Mitwirkung und Teilnahme
Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind,
oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, dürfen diese Einrichtung nicht betreten und an Angeboten nicht mitwirken oder teilnehmen.
Informationspflichten
Durch Aushang außerhalb des FORUM ESSLINGEN – Zentrum für Bürgerengagement, sind die den Besucher betreffenden Vorgaben, insbesondere Abstandsregelungen und Hygienevorgaben prägnant und übersichtlich dargestellt. Die Mieter führen die unten beschriebene Teilnehmerliste und informieren ihre Teilnehmer*innen über die Hygieneregeln.
Personen, Abstandsregelungen und Kontaktverbot
Raumnutzung
Eine Öffnung kann nur für Gruppen erfolgen, die die Hygiene und Abstandsregeln einhalten können. Um die Abstandsregelungen einhalten zu können, ist eine Personenhöchstzahl für die einzelnen Räume sowie für die gleichzeitige Toilettennutzung in der Corona Hausordnung festgelegt.
Abstandsregelungen / Kontaktverbot
Diese sind in der Corona Hausordnung festgelegt. Die Gruppenleitung hat für das Einhalten der Regeln zu sorgen.
Abstandsgebot: mindestens 1,50 m. Davon ausgenommen sind Situationen, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist.
Kein Händeschütteln, keine Berührungen oder Umarmungen.
Finden mehrere Angebote nacheinander im gleichen Raum statt, ist ein zeitlicher Abstand von mindestens 30 Minuten zwischen Ende und Beginn zu gewährleisten.
Hygieneregeln
Das Tragen einer medizinischen Maske ist in allen Räumen verpflichtend.
Die Tischflächen werden von jeder Gruppe zu Beginn der Nutzung gereinigt. Dazu stehen in jedem Raum Flächen-Desinfektionsmittel sowie Einmaltücher zur Verfügung.
Regelmäßig Räume lüften (mindestens einmal stündlich gründlich)
Gründliche Händehygiene (siehe Hinweis richtiges Händewaschen)
Einhaltung der Husten- und Niesetikette: in die Armbeuge, großer Abstand, am besten wegdrehen
Mit den Händen nicht das Gesicht berühren
Armlehnen, Türklinken, Haltegriffe und Lichtschalter sowie Sanitärräume werden einmal täglich fachgerecht gereinigt
In allen Sanitärräumen ist ausreichend Flüssigseife in Seifenspendern vorhanden. Die Füllung wird täglich überprüft.
Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Jeder Mieter der Räume erhebt und speichert ausschließlich zum Zweck der Auskunfts-erteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§16, 25 IfSG, die in der Anwesenheitsliste abgefragten Daten bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die ausgefüllten Anwesenheitslisten werden der Hausleitung übergeben (Briefkasten) und nach vier Wochen vernichtet.
Regeln für hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen
Die Infektionsgefährdung hauptamtlich und ehrenamtlich tätiger Mitarbeiter*innen ist von der Stadt Esslingen unter Berücksichtigung der Bedingungen am Einsatzort zu minimieren.
Hauptamtlich und ehrenamtlich tätige Mitarbeiter*innen sind von der Stadt Esslingen umfassend zu informieren und zu schulen, insbesondere mit Hinweis auf die durch die SARS-CoV-2-Pandemie bedingten Änderungen der Arbeitsabläufe und Vorgaben.
Die persönliche Hygiene aller hauptamtlich und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter*innen ist durch die Möglichkeit zur Handdesinfektion oder zum Händewaschen sicherzustellen. Eingesetzte Utensilien sind bei Verschmutzung unverzüglich, bei häufiger Berührung regelmäßig, mindestens einmal täglich, mit einem geeigneten Reinigungsmittel zu reinigen oder zu desinfizieren.
Ergänzende CORONA HAUSORDNUNG
Bitte beachten: abhängig von der jeweils gültigen Corona-Verordnung des Landes kann es sein, dass einzelne Punkte der "Corona-Hausordnung" aktuell nicht umgesetzt werden müssen. Die Corona-Hausordnung bleibt jedoch grundsätzlich gültig, es gelten die "Spielregeln", die von der Landesverordnung vorgegeben werden.
CORONA HAUSORDNUNG Forum Esslingen (40 KB)
Zugang zum Gebäude:
·Für die Nutzung des Hauses gilt die Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg. An den
Zugangstüren befinden sich Aushänge mit den aktuellen Zugangsbeschränkungen nach dem
dreistufigen Warnsystem.
·Warteschlangen vor/im Haus mit Abstand von mind. 1,50 m
·Maskenpflicht: Das Tragen einer medizinischen Maske ist in allen Räumen notwendig.
·Abstandsgebot im Haus: mind. 1,50 m
Vor der Nutzung (z.B. Sitzung/Besprechung/öffentliche Veranstaltung):
·Nutzer:innen der Räume sind zur Überprüfung der Corona-Tests und Nachweise verpflichtet.
·Die maximal erlaubten Personenzahlen sind an den Türen der Räume aufgelistet.
·Die Anordnung der Tische und Stühle kann verändert werden, muss aber nach der Nutzung wieder
nach der Vorgabe aufgestellt werden.
·Die Tischflächen müssen von jeder Gruppe zu Beginn der Nutzung gereinigt werden. Dazu stehen in
den Räumen Desinfektionsmittel und Einmaltücher zur Verfügung.
Anwesenheitslisten:
·Bei jeder Nutzung muss eine Anwesenheitsliste mit allen Teilnehmer:innen geführt werden, damit im
Zweifelsfall Infektionsketten nachverfolgt werden können. Die Listen werden von der
verantwortlichen Person an die Hausleitung übergeben (Briefkasten) und nach 28 Tagen gelöscht.
Während der Nutzung:
·In den Pausen sollte der Raum ausreichend gelüftet werden (jede Stunde mind. 5 Minuten).
Nach der Nutzung:
·nochmals mind. 5 Minuten lüften
·sicherstellen, dass alle Stühle und Tische an den markierten Punkten stehen
·erneute Reinigung der Tische und des Arbeitsmaterials mit Desinfektionsmittel
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygienemaßnahmen (siehe Aushänge).
Die Regelungen der Corona Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung bleiben von dieser Hausordnung unberührt.
Anwesenheitslisten
Zulässige Personenzahlen pro Raum
Um einen schnellen Überblick zu bieten, haben wir für Sie einen Corona-Lageplan (726 KB) erstellt. Dieser zeigt die begrenzten Personenzahlen pro Raum wenn das Hygiene- und Schutzkonzept aufgrund der Landesvorgaben vollständig angewendet werden muss.
Aktuell gibt es aber keine Einschränkungen bei den Nutzungszahlen pro Raum!